Immer saubere Arbeit.
Darüber hinaus gelten wir
als ein erfahrener Anbieter für den Bau von Kläranlagen und sind ein
nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassener Fachbetrieb.
Damit sind wir qualifiziert und berechtigt, Anlagen zum Lagern,
Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe, sowie
zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen
Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen, zu bauen und zu
warten.
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